Allgemeine Geschäftsbedingungen von TEAM-SAFE

Stand: 13. August 2026

Geltungsbereich: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Anbieter: TEAM-SAFE, Inhaber Andreas Hofert, Erlet 6, 88377 Riedhausen, Deutschland · USt-IdNr.: DE464236495

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) TEAM-SAFE bietet Software, webbasierte Anwendungen, individuelle Entwicklung, Einrichtung, Wartung und damit verbundene Dienstleistungen an.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TEAM-SAFE und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TEAM-SAFE ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn TEAM-SAFE eine Leistung in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, die Bestätigung in Textform oder die Bereitstellung der vereinbarten Leistung zustande. Leistungsumfang, Vergütung und besondere Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

§ 2 Leistungen, Mitwirkung und Änderungen

(1) TEAM-SAFE erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Schnittstellen, Datenmigrationen, Schulungen oder Anpassungen an kundenspezifische Prozesse, werden gesondert beauftragt und vergütet.

(2) Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Testdaten und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden in Textform dokumentiert. TEAM-SAFE teilt dem Kunden die voraussichtlichen Auswirkungen auf Vergütung und Termine mit, soweit diese absehbar sind.

§ 3 Nutzungsrechte und Gerätezahl

(1) Der Kunde erhält an der vertragsgegenständlichen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit und den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht. Umfang und Anzahl der zulässigen Nutzer oder Geräte richten sich nach dem Angebot.

(2) Eine Überlassung, Untervermietung, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs ist nur mit Zustimmung von TEAM-SAFE oder soweit gesetzlich erlaubt zulässig. Zwingende Rechte des Kunden, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.

(3) Rechte an Standardsoftware, Bibliotheken, Vorlagen und allgemeinen technischen Konzepten verbleiben bei TEAM-SAFE oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält an individuellen Ergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

§ 4 Individuelle Entwicklung und Abnahme

(1) Bei individuell entwickelten Leistungen legt TEAM-SAFE dem Kunden das Ergebnis zur Prüfung vor, sobald es nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung im Wesentlichen fertiggestellt ist.

(2) Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete, reproduzierbare Mängel mit. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Sie gilt als erklärt, wenn der Kunde das Ergebnis produktiv nutzt oder die Prüffrist ohne begründete Mängelanzeige verstreicht.

(3) Werden bei der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, beseitigt TEAM-SAFE diese innerhalb angemessener Frist und legt das Ergebnis erneut vor.

§ 5 Preise, Zahlung und Verzug

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Laufende Entgelte werden im vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig; einmalige Leistungen werden nach Leistung oder nach den vereinbarten Meilensteinen abgerechnet.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. TEAM-SAFE kann laufende Leistungen nach vorheriger angemessener Ankündigung vorübergehend einschränken, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist; zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Mängel und Nacherfüllung

(1) TEAM-SAFE steht dafür ein, dass die Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen.

(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform und beschreibt sie möglichst nachvollziehbar. TEAM-SAFE erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von TEAM-SAFE durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.

(3) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die durch nicht vereinbarungsgemäße Nutzung, ungeeignete oder veränderte Geräte, nicht unterstützte Softwareumgebungen, Eingriffe des Kunden oder Dritter oder fehlende Mitwirkung verursacht werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben im Übrigen unberührt.

§ 7 Fremde AGB und Drittleistungen

Für Leistungen, Software, Hosting, Zahlungsdienste oder sonstige Komponenten Dritter können deren Nutzungs- und Vertragsbedingungen gelten. TEAM-SAFE weist hierauf hin, soweit dies im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist. Die AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern TEAM-SAFE ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Die Pflicht gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse werden im gesetzlich geschützten Umfang geschützt.

§ 9 Schutzrechte Dritter

(1) TEAM-SAFE stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung von Schutzrechten durch eine vertragsgemäße Nutzung der von TEAM-SAFE erbrachten Leistung beruhen, sofern der Kunde TEAM-SAFE unverzüglich informiert, keine Anerkenntnisse abgibt und TEAM-SAFE die Rechtsverteidigung überlässt.

(2) TEAM-SAFE kann nach eigener Wahl die betroffene Leistung ändern, ersetzen oder dem Kunden eine rechtmäßige Nutzung ermöglichen. Die Freistellung gilt nicht, soweit die behauptete Verletzung auf Vorgaben, Daten oder Änderungen des Kunden oder auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung beruht.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und die erforderlichen Informationen und Einwilligungen verantwortlich.

(2) Verarbeitet TEAM-SAFE personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. TEAM-SAFE setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein und verarbeitet Daten nur im vereinbarten Umfang.

§ 11 Haftung

(1) TEAM-SAFE haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TEAM-SAFE nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.

§ 12 Vertragslaufzeit und Vertragsende

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann ein laufendes Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Vertragsende stellt TEAM-SAFE dem Kunden die ihm nach dem Vertrag zustehenden Daten in einem gängigen Format bereit, soweit dies vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und berechtigte Sicherungskopien bleiben unberührt.

(3) Nutzungsrechte, die ausdrücklich auf die Vertragslaufzeit beschränkt sind, enden mit dem Vertragsende. Offene Vergütungsansprüche sowie die Regelungen zu Vertraulichkeit, Schutzrechten und Haftung bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von TEAM-SAFE, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von TEAM-SAFE. TEAM-SAFE bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.