OrderPointEin Angebot von TeamSafe · Hofert Andreas

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Für die App „OrderPoint“ · Stand: Oktober 2026

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) wird zwischen Ihnen („Nutzer“) und Hofert Andreas (TEAMSAFE), Inhaber Andreas Hofert, Erlet 6, 88377 Riedhausen („Lizenzgeber“) geschlossen und regelt die Nutzung der App „OrderPoint“ einschließlich aller Updates und zugehörigen Materialien („Software“). Mit dem Download oder der Nutzung der Software stimmen Sie diesem EULA zu.

1. Lizenzgewährung

Der Lizenzgeber gewährt Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die Software auf den von Ihnen besessenen oder kontrollierten Apple-Geräten gemäß den App-Store-Nutzungsregeln und diesem EULA zu nutzen. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.

2. Nutzungsbeschränkungen

Sie dürfen die Software nicht: (a) kopieren (außer für die bestimmungsgemäße Nutzung), verbreiten, vermieten, verleihen, unterlizenzieren oder öffentlich zugänglich machen; (b) verändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingendes Recht gestattet ist; (c) Urheberrechts- oder sonstige Schutzvermerke entfernen; (d) in einer Weise nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt.

3. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheber-, Marken- und sonstiger Schutzrechte, verbleiben beim Lizenzgeber. „OrderPoint“ und „TeamSafe“ sind Kennzeichen von Andreas Hofert.

4. Verantwortung des Nutzers (Steuer, TSE, Zahlung)

Sie sind für den rechtskonformen Einsatz der Software allein verantwortlich, insbesondere für korrekte Steuersätze, die Einhaltung der Kassen- und Aufzeichnungspflichten (u. a. § 146a AO, KassenSichV, DSFinV-K) und den Einsatz einer zertifizierten TSE. Die Software bietet hierfür nur Hilfsmittel bzw. eine Schnittstelle. Die Software ermöglicht Bar- und Gutscheinzahlungen sowie optional Kartenzahlung über einen vom Nutzer gewählten Zahlungsdienstleister (z. B. Zettle by PayPal); der Lizenzgeber erbringt selbst keine Zahlungsdienste (ZAG) und wickelt keinen Zahlungsverkehr ab. Einzelheiten regeln die AGB.

5. Gewährleistung und Haftung

Die Software wird, soweit gesetzlich zulässig, „wie besehen“ bereitgestellt. Eine Gewähr für Eignung zu einem bestimmten Zweck, Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen. Die Haftung des Lizenzgebers richtet sich nach § 9 der AGB; die dortigen Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend.

6. Laufzeit und Beendigung

Dieser EULA gilt, bis er beendet wird. Ihre Rechte enden automatisch bei Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen. Nach Beendigung ist die Nutzung einzustellen und die Software zu löschen.

7. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

8. Besondere Bestimmungen für den Bezug über den Apple App Store

Für Software, die über den Apple App Store bezogen wird, gelten ergänzend folgende, von Apple vorgegebene Bestimmungen:

  1. Vertragsparteien. Dieser EULA besteht ausschließlich zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber, nicht mit Apple. Der Lizenzgeber – nicht Apple – ist allein verantwortlich für die Software und deren Inhalte.
  2. Lizenzumfang. Die Lizenz ist auf ein nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software auf Apple-Geräten beschränkt, die Sie besitzen oder kontrollieren, nach Maßgabe der Apple-Nutzungsbestimmungen (App Store Terms).
  3. Wartung und Support. Für Wartung und Support ist allein der Lizenzgeber verantwortlich. Apple ist hierzu nicht verpflichtet.
  4. Gewährleistung. Sollte die Software einer Gewährleistung nicht entsprechen, können Sie Apple über den Kaufpreis informieren; Apple erstattet diesen ggf. Im Übrigen trifft Apple keinerlei Gewährleistungspflicht; jede weitergehende Haftung obliegt dem Lizenzgeber.
  5. Produkthaftung / Ansprüche. Für Ansprüche wegen der Software (z. B. Produkthaftung, Nichterfüllung rechtlicher Vorgaben, Verbraucherschutz) ist allein der Lizenzgeber verantwortlich.
  6. Schutzrechte Dritter. Bei Ansprüchen Dritter, die Software verletze deren geistiges Eigentum, ist allein der Lizenzgeber verantwortlich.
  7. Begünstigung Apples. Apple und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieses EULA und berechtigt, diesen Ihnen gegenüber durchzusetzen.
  8. Export / Sanktionen. Sie sichern zu, sich nicht in einem von einem US-Embargo betroffenen Land zu befinden und nicht auf einer einschlägigen US-Sanktionsliste zu stehen.
  9. Kontakt. Fragen, Beschwerden und Ansprüche zur Software richten Sie an den Lizenzgeber (siehe Support / Impressum).